BVI

WEG-Modernisierungsprogramm der BayernLabo

Der Freistaat Bayern hat ein attraktives Förderprogramm für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Bayern aufgelegt, das wegweisend für andere Länder sein kann.

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Der BVI-Videoblog "Nachgehakt"

Teil 3 unserer Videoblog-Reihe "Nachgehakt" widmet sich einem Thema, mit dem sich Mietverwalter kontinuierlich auseinander setzen müssen.

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Exklusive Vorteile für BVI-Mitglieder bei über 500 Partnerunternehmen

Heutzutage muss man qualifizierten Fachkräften mehr bieten als nur einen sicheren Arbeitsplatz und einen guten Lohn. Exklusiv für BVI-Mitgliedsunternehmen hat der BVI e.V. mit dem Portal bvi.mitarbeitervorteile.de für seine Mitglieder ein effektives Mittel zur Personalbindung geschaffen.

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BVI und gif kooperieren bei Datenstandards

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. und die gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. haben eine Kooperation zur Standardisierung des Datenmanagements geschlossen.

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Exkursion in die Smart-City der Gewobag

Kooperationspartner des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V., die Fachzeitschrift "IVV Immobilien vermieten und verwalten", veranstaltet am 28. Mai 2019 eine ihrer beliebten Immobilienexkursionen. Diesmal geht es zum Smart-City-Projekt des kommunalen Wohnungsunternehmens Gewobag nach Berlin-Mariendorf.

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Neue Studiengänge für Immobilienverwalter

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. und die Hochschule für angewandtes Management (HAM) arbeiten eng zusammen, um gemeinsam die Weiterentwicklung der Branche der Immobilienverwaltungen zu unterstützen.

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Zur Aufbewahrungspflicht von Mieterselbstauskünften

Die Mieterselbstauskunft dient der Prüfung der Kompatibilität des Mieters mit dem interessierenden Wohnraum.

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Der BVI-Videoblog "Nachgehakt"

Teil 2 unserer Videoblog-Reihe "Nachgehakt" widmet sich einem Thema, das seit Monaten die Gemüter erhitzt.

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Immobilienverwalter müssen Gewerbeerlaubnis beantragen

Am 1. März 2019 verstreicht für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien die Übergangsfrist zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Wer den Antrag bisher noch nicht gestellt hat, kann dies kurzfristig bei den meisten IHKs bzw. Gewerbeämtern noch online nachholen.

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